So geht’s zum Führerschein
1. Anmeldung
Erstmal bei uns in der Fahrschule vorbeikommen, anrufen oder uns per Whatsapp schreiben. Wir besprechen dann alles, was Du an Dokumenten brauchst und wie die Ausbildung ablaufen wird. Damit ist der erste Schritt zum Führerschein schon getan.
Alternativ kannst du dich auch einfach online anmelden. Wir geben dir dann zeitnah eine Rückmeldung!
Hauptstraße 49, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Besuche uns in Garmisch-Partenkirchen:
Montag: 15:00 – 18:00 Uhr,
Dienstag: 9:30 – 13:00 Uhr + 16:30 – 18:30 Uhr,
Mittwoch: 15:00 – 18:00 Uhr,
Donnerstag: 16:30 – 18:30 Uhr,
Hauptstraße 29, 82490 Farchant
Besuche uns in Farchant:
Montag: 16:45 – 18:30 Uhr,
Mittwoch: 16:45 – 18:30 Uhr,
anrufen kannst du uns natürlich immer!
2. Antragsunterlagen
Die Behörde braucht Papier (nicht für die Mofa Prüfbescheinigung). Dazu gehört der so genannte “Amtliche Führerscheinantrag” oder auch der “Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis”. Das ist ein Fragebogen mit Angaben zur Person und dient den Behörden zur Überprüfung, ob ein Führerschein erteilt werden darf. Beim Ausfüllen sind wir gerne behilflich.
Folgende Dinge werden zusätzlich zum Antrag benötigt:
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt:
Es wird ein Reisepass oder Personalausweis bzw. eine Kopie davon benötigt!
Biometrisches Passbild:
Ein Bild neueren Datums ohne Hut und Mütze, mit neutralem Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen und in den Abmessungen 35x45mm, kurzum ein biometrisches Passbild.
Sehtest:
“Durchblick” braucht man schon für den Schein; und das muss auch noch bescheinigt sein. Ein Sehtest ist für jeden Führerschein vorgeschrieben. Den Sehtest kannst Du bei jedem beliebigen Augenarzt oder Optiker machen. Er kostet nur ein paar Euro. Die Bescheinigung darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Erste-Hilfe-Bescheinigung:
Erste-Hilfe-Bescheinigung bedeutet hier einfach “Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen”. Hiermit wird bescheinigt, dass Du im Notfall Erste Hilfe leisten kannst. Solche Kurse veranstalten z.B. das Deutsche Rote Kreuz oder der Malteser Hilfsdienst.
Geld für Antragsgebühren:
Bitte bringe auch das Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde mit.
zusätzlich bei Führerschein B17
Möchtest du den Führerschein schon mit 17 Jahren machen (begleitetes Fahren) benötigst du für den Antrag auch:
- Kopie des Personalausweises/Reisepass jeder Begleitperson
- Kopie des Führerscheins jeder Begleitperson
- Beiblatt für begleitetes Fahren
Mehr zum Führerschein mit 17 erfährst du hier:
Führerschein mit 173. Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht findet immer dienstags und donnerstags von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr und nach Vereinbarung in den Fahrschulräumen statt. Im Unterricht wird der Lehrstoff entsprechend der für die Ausbildung zugrunde liegenden Lehrpläne vermittelt. Die Anzahl der erforderlichen Theorie-Pflichtstunden ist für jede Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind z.B. 14, für die Klasse A1, A2 und A 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschrieben.
4. Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der für jede Führerscheinklasse unterschiedlich ist. Neben einer Grundausbildung schreibt das Gesetz eine Mindestzahl bestimmter Fahrstunden zu je 45 Minuten vor. Die Klasse B erfordert zum Beispiel neben der Grundausbildung 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Stunden Nachtfahrt. Die Gesamtzahl der erforderlichen Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie hängen von vielen Faktoren, wie z.B. Begabung, Motivation, Ausgeglichenheit und Mitarbeit, aber letztlich auch vom Lebensalter ab.
5. Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt für 12 Monate gültig. Solltest Du bei der theoretischen Prüfung durchfallen, so kannst Du sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen. Aber das wird hoffentlich nicht passieren, da die Fahrschule Dich nur zur Prüfung anmeldet, wenn Du gezeigt hast, dass Du den Lehrstoff beherrscht.
6. Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden. Die Prüfungsfahrt dauert zwischen 30 und 45 Minuten. Der Fahrlehrer sitzt wie gewohnt neben Dir und der Prüfer nimmt auf dem Rücksitz Platz. Die Prüfungsfahrt verläuft wie eine normale Fahrstunde und kann in der Stadt, auf der Landstrasse oder Autobahn stattfinden. Sie umfasst bestimmte Grundaufgaben wie z.B. Wenden, Einparken, usw. Aber keine Sorge: Die Fahrschule wird Dich gut vorbereiten, sodass Du auch diese “Fahrstunde” locker und konzentriert durchstehen wirst.