Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren
Das begleitete Fahren (Führerschein mit 17) erlaubt dir den Führerschein für die Klassen B, B mit Schlüsselzahl 96 (B 96) und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Bis zum 18. Geburtstag darfst du allerdings nur mit einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.
- Mit frühestens 16,5 Jahren kannst du mit Zustimmung deiner Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) bei der Führerscheinstelle den Führerscheinantrag stellen.
- Die theoretische Prüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag machen.
- Die praktische Prüfung darfst du erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag machen.
- Frühestens am 17. Geburtstag erhälst du dann eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Diese ist nur in Deutschland und Österreich gültig und berechtigt nur zum begleitetem Fahren
Folgende Voraussetzungen muss die Begleitperson haben:
- mindestens 30 Jahre alt.
- mindestens 5 Jahre Besitzer eines Klasse B bzw. Klasse 3 Führerscheins
- Höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Das gilt beim Fahren:
- Für dich herrscht stricktes Alkoholverbot! Du darfst keinen Alkohol trinken, wenn du fährst und deine Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
- Ebenso darfst du natürlich keine verbotenen berauschenden Mittel zu dir nehmen.
- Deine Begleitperson soll dich nur beraten und darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.
- Für die enthaltenen Klassen AM und L gelten keine Einschränkungen
Du möchtest den Führerschein mit 17 machen, damit du schon früher mobil bist? Wie das funktioniert erfährst du hier:
So geht’s zum Führerschein