Rollerführerschein mit 15

Rollerführerschein mit 15

Rollerführerschein mit 15

Fahrschule Werner Gröbl Neuigkeiten

Seit dem 27.07.2021 gilt ein neues Gesetz für die Führerscheinklasse AM.
Mit diesem neuen Gesetz ist es nun in ganz Deutschland und somit auch in Bayern erlaubt den „Rollerführerschein“ (Klasse AM) bereits mit 15 Jahren zu erwerben.

Eine Einschränkung bleibt jedoch bestehen: Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Somit sind Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag nicht erlaubt! Diese Regelung wird mit der Schlüsselziffer 195 im Führerschein gekennzeichnet.

Selbstverständlich besteht auch bei uns in der Fahrschule die Möglichkeit diesen Führerschein zu erwerben. Wir beraten Sie gerne und informieren über alle wichtigen Details.

Sie haben Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme