Radelnde Eltern
Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Das wurde geändert: Eltern dürfen jetzt mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr (max. bis zum 10. Lebensjahr) gemeinsam auf dem Gehweg radeln.