B196: Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Landratsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (B196) erteilt. Hierfür ist keine theoretische und auch keine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1 (125 ccm, 11 KW).
Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Antragstellung bei der Führerscheinstelle
- Theorie 4 x 90 Min. und
- Praxis 5 x 90 Min.
Gültig nur in Deutschland!