Radelnde Eltern

Radelnde Eltern

Fahrschule Werner Gröbl Neuigkeiten

Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Das wurde geändert: Eltern dürfen jetzt mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr (max. bis zum 10. Lebensjahr) gemeinsam auf dem Gehweg radeln.